Jahresabschluss und betriebliche Steuern
Wir erstellen Ihre Jahresabschlüsse als Bilanzen oder Einnahme-Überschuss-Rechnungen.
Für Sie und Ihre Bank sowie weitere Geschäftspartner erläutern wir gern den Jahresabschluss in einem ausführlichen Bericht.
Mandanteninformation zur Vorbereitung des Jahresabschlusses
Belegeinreichung an die Kanzlei
Belegprüfung und Nachforderung von fehlenden Unterlagen
Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht
Erstellung des Jahresabschlusses zum Wirtschaftsjahr als Bilanz und E-Bilanz mit:
- Bilanz mit Vorjahresvergleich
- Kontennachweis zur Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung mit Vorjahresvergleich
- Kontennachweis zur Gewinn- und Verlustrechnung
- Kontokorrentaufstellung
- Entwicklung des Anlagevermögens
- Entwicklung von Investitionsabzugsbeträgen
- Sonderabschreibungsliste
Bilanzbericht inklusive Anhang (für Kapitalgesellschaften und ausgewählte Einzelunternehmen)
Erstellung von Sonderbilanzen bei Bedarf (z. B. nach Betriebsprüfungen oder bei Personengesellschaften)
Erstellung des Jahresabschlusses zum Wirtschaftsjahr als Einnahme- Überschuss-Rechnung mit:
- Einnahme-/Überschuss-Rechnung mit Kontennachweis
- Entwicklung des Anlagevermögens
- Sonderabschreibungsliste
Erstellung von Plausibilitätsbeurteilungen nach § 18 KWG
Erstellung von betrieblichen Steuererklärungen
- Gewerbesteuererklärung mit allen erforderlichen Anlagen (z. B. Aufstellung Dauerschuldzinsen) und Gewerbesteuerzerlegung bei mehreren Betriebsstätten
- Umsatzsteuererklärung mit allen erforderlichen Anlagen (z. B. Aufstellung zum Vorsteuerabzug bei betrieblichen PKW), notwendige Auswertungen für EU-Sachverhalte
- Körperschaftsteuererklärung mit allen erforderlichen Anlagen (z. B. Entwicklung des steuerlichen Einlagekontos bei Kapitalgesellschaften)
- Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte bei Personengesellschaften
Handelsbilanz/Bilanzbericht inklusive Anhang (für Kapitalgesellschaften und ausgewählte Einzelunternehmen) nach deutschem Bilanzrecht (BilMoG) - der handelsrechtliche Jahresabschluss gewinnt an Aussagekraft und Vergleichbarkeit und bleibt bei Kapitalgesellschaften Grundlage für die Ausschüttungsbemessung.
Quartalsweise Mandantenrundschreiben zu aktuellen Themen, bei Bedarf auch anlassbezogen zwischendurch
Mandantenanschreiben bei Steuererklärungen zu Nachzahlung/Erstattung und weiteren Besonderheiten
Prüfung der Investitionszulagen im betrieblichen und privaten Bereich im Rahmen der Jahresabschluss-Erstellung
Anregungen zu außersteuerlichen Fördermöglichkeiten (z. B. Wohnungsbauprämie, Sanierungsgebiet-Förderung u. a. im Rahmen der Jahresabschluss-Erstellung)
Veranlassung von Prüfungen des Anlagevermögens (z. B. zwecks Einhaltung von Verbleibensfristen zur Ausschöpfung von Investitionszulagen im Rahmen der Jahresabschluss-Erstellung)
Aufbereitung der Bilanz nach speziellen Konzernvorgaben (z. B. VW-Autohaus)
Besprechung des Jahresabschlusses vor endgültiger Fertigstellung mit dem Mandant
Kapitalertragsteueranmeldung
Anträge auf Investitionszulage für verarbeitendes Gewerbe
Bericht über die Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung
Prüfung von Steuerbescheiden
Einleitung von Rechtsbehelfsverfahren
Anträge auf Änderung von Steuerbescheiden
Steuerplanung für das Folgejahr aus dem aktuellen Jahresabschluss heraus im Rahmen des Herbstgespräches
Offenlegung des Jahresabschlusses für Kapitalgesellschaften im elektronischen Bundesanzeiger