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Jahresabschluss und betriebliche Steuern

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Wir erstellen Ihre Jahresabschlüsse als Bilanzen oder Einnahme-Überschuss-Rechnungen.

Für Sie und Ihre Bank sowie weitere Geschäftspartner erläutern wir gern den Jahresabschluss in einem ausführlichen Bericht.

1. Grundleistungen zum Bereich Jahresabschluss / Steuern
  • Mandanteninformation zur Vorbereitung des Jahresabschlusses

  • Belegeinreichung an die Kanzlei

  • Belegprüfung und Nachforderung von fehlenden Unterlagen

  • Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht

  • Erstellung des Jahresabschlusses zum Wirtschaftsjahr als Bilanz und E-Bilanz mit:

  • Bilanz mit Vorjahresvergleich

  • Kontennachweis zur Bilanz

  • Gewinn- und Verlustrechnung mit Vorjahresvergleich

  • Kontennachweis zur Gewinn- und Verlustrechnung

  • Kontokorrentaufstellung

  • Entwicklung des Anlagevermögens

  • Entwicklung von Investitionsabzugsbeträgen

  • Sonderabschreibungsliste

  • Bilanzbericht inklusive Anhang (für Kapitalgesellschaften und ausgewählte Einzelunternehmen)

  • Erstellung von Sonderbilanzen bei Bedarf (z. B. nach Betriebsprüfungen oder bei Personengesellschaften)

  • Erstellung des Jahresabschlusses zum Wirtschaftsjahr als Einnahme- Überschuss-Rechnung mit:

  • Einnahme-/Überschuss-Rechnung mit Kontennachweis

  • Entwicklung des Anlagevermögens

  • Sonderabschreibungsliste

  • Erstellung von Plausibilitätsbeurteilungen nach § 18 KWG

  • Erstellung von betrieblichen Steuererklärungen

  • Gewerbesteuererklärung mit allen erforderlichen Anlagen (z. B. Aufstellung Dauerschuldzinsen) und Gewerbesteuerzerlegung bei mehreren Betriebsstätten

  • Umsatzsteuererklärung mit allen erforderlichen Anlagen (z. B. Aufstellung zum Vorsteuerabzug bei betrieblichen PKW), notwendige Auswertungen für EU-Sachverhalte

  • Körperschaftsteuererklärung mit allen erforderlichen Anlagen (z. B. Entwicklung des steuerlichen Einlagekontos bei Kapitalgesellschaften)

  • Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte bei Personengesellschaften

Handelsbilanz/Bilanzbericht inklusive Anhang (für Kapitalgesellschaften und ausgewählte Einzelunternehmen) nach deutschem Bilanzrecht (BilMoG) - der handelsrechtliche Jahresabschluss gewinnt an Aussagekraft und Vergleichbarkeit und bleibt bei Kapitalgesellschaften Grundlage für die Ausschüttungsbemessung.

2. Zusatzleistungen zum Bereich Jahresabschluss / Steuern
  • Quartalsweise Mandantenrundschreiben zu aktuellen Themen, bei Bedarf auch anlassbezogen zwischendurch

  • Mandantenanschreiben bei Steuererklärungen zu Nachzahlung/Erstattung und weiteren Besonderheiten

  • Prüfung der Investitionszulagen im betrieblichen und privaten Bereich im Rahmen der Jahresabschluss-Erstellung

  • Anregungen zu außersteuerlichen Fördermöglichkeiten (z. B. Wohnungsbauprämie, Sanierungsgebiet-Förderung u. a. im Rahmen der Jahresabschluss-Erstellung)

  • Veranlassung von Prüfungen des Anlagevermögens (z. B. zwecks Einhaltung von Verbleibensfristen zur Ausschöpfung von Investitionszulagen im Rahmen der Jahresabschluss-Erstellung)

  • Aufbereitung der Bilanz nach speziellen Konzernvorgaben (z. B. VW-Autohaus)

  • Besprechung des Jahresabschlusses vor endgültiger Fertigstellung mit dem Mandant

  • Kapitalertragsteueranmeldung

  • Anträge auf Investitionszulage für verarbeitendes Gewerbe

  • Bericht über die Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung

  • Prüfung von Steuerbescheiden

  • Einleitung von Rechtsbehelfsverfahren

  • Anträge auf Änderung von Steuerbescheiden

  • Steuerplanung für das Folgejahr aus dem aktuellen Jahresabschluss heraus im Rahmen des Herbstgespräches

  • Offenlegung des Jahresabschlusses für Kapitalgesellschaften im elektronischen Bundesanzeiger

Steuerberaterverband Sachsen
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Wir sind anerkannter Praxispartner der Berufsakademie Sachsen im Studiengang Steuern, Prüfungswesen, Consulting.

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